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Beratungseinsatz nach § 37.3
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Sie als Pflegegeldempfänger kostenfrei. Diese Maßnahme ist darauf ausgelegt, die Qualität der Pflege zu prüfen und hilfreiche Präventionstipps zu geben.
Einzelheiten zu Pflegegraden
- Pflegegrad 1: Freiwillige Teilnahme 1x jährlich.
- Pflegegrad 2 & 3 (ohne Pflegedienst): Verpflichtende Beratung 1x pro Halbjahr.
- Pflegegrad 4 & 5 (ohne Pflegedienst): Verpflichtende Beratung 1x pro Quartal.
Bei der Nutzung von Pflegesachleistungen und Kombileistungen, also mit involviertem Pflegedienst, sind die Beratungsbesuche freiwillig.
Besonderes Augenmerk liegt bei Kindern und Jugendlichen auf ADHS, Autismus und Stoffwechselerkrankung.
Unser Einzugsgebiet
Unsere Beratungsleistungen stehen Kunden in Münster, Dortmund, Bielefeld, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Salzkotten, Paderborn, Soest, Warendorf, Beckum, Hamm, Werne, Telgte, Arnsberg, Halle (Westfalen), Ahlen, Werl, Drensteinfurt und Lippetal zur Verfügung. Andere Bereich in NRW gerne auf Anfrage möglich.
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Pflegeschulungen nach § 45
Die Pflege eines Angehörigen geht mit einer besonderen Verantwortung einher. Deshalb haben pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI einen Anspruch auf kostenlose Pflegekurse.
Themen können sein:
- Umgang mit neurologischen oder psychischen Erkrankungen
- Umgang mit Hilfsmitteln
- Erlernen von Handgriffe für die Grundpflege
- Stärkung der Resilienz
- Leistungen der Versicherung
weitere individuelle Themen können gerne besprochen werden.
Hinweis: mit der IKK, Barmer, DAK und TK liegen Rahmenverträge vor
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Hilfe bei Anträgen / Widersprüche und pflegefachlichen Stellungnahmen
Die Bürokratie kann schon einmal sehr belastend sein, deshalb helfe ich Ihnen bei den Anträgen zu Pflegeleistungen, Verhinderungspflege, Anträge auf Hilfsmittel oder Wohnraumanpassung, Anträge für den Schwerbehindertenausweis
Diese Hilfestellung erfolgt bei einem Honorar von 35€ zzgl. KM-Pauschale
Das Pflegegutachten kommt ins Haus und es ist nicht so ausgefallen wie erhofft? Dies betrifft fast jedes dritte Gutachten.
Wie soll man agieren? Genau dafür bin ich Expertin. Ich erstelle mit Ihnen zusammen den Widerspruch und die Stellungnahme.
Diese Hilfestellung erfolgt bei einem Honorar von 150€ zzgl. KM-Pauschale
Sie möchten das ich beim Besuch des Medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF dabei bin?
Wenn sich dies realisieren lässt mache ich das gerne.
Diese Hilfestellung erfolgt bei einem Honorar von 250 € zzgl. KM-Pauschale