Hallo, ich bin Stefanie Hoffmann

Ich berate und unterstütze pflegeberdürftige Menschen und deren Familie. 

Als anerkannte Beratungsstelle, Pflegeberaterin nach § 37.3 und § 45 kenne ich die Leistungen und Voraussetzungen in der Pflegeversicherung. 

Melden Sie sich unverbindlich bei mir und  wir besprechen in einem kurzen ersten Telefonat ihren individuellen Bedarf. 

 

Auf der Seite "Leistungen" erhalten Sie eine Übersicht der Möglichkeiten. 

Wer kann Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen?

JEDER!!! Es heißt, wer eine chronische Erkrankung oder ein Leiden länger als 6 Monate hat oder haben wird und auf Hilfestellungen Dritter angewiesen ist kann einen Antrag stellen.

 

Somit Kinder, Jugendliche und Erwachsene

 

Besonders bei Kindern wird dies übersehen.

 

Wenn Sie Fragen haben berate ich Sie gerne.

 

Ein Telefonat bis zu 15 Minuten ist kostenfrei.

Stefanie Hoffmann

(Bitte beachten Sie, ich erbringe Pflegeberatung, keine Rechtsberatung. Ich bin weder Anwalt noch Steuerberater)

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